Fachstelle Sonderpädagogik für den Früh- und Nachschulbereich

Seit 1. Juni 2013 gibt es im SPZ am Kantonsspital Winterthur eine Fachstelle Sonderpädagogik. Ein interdisziplinäres Team aus Fachpersonen der Entwicklungspädiatrie, der Logopädie und der Heilpädagogik überprüft den individuellen sonderpädagogischen Bedarf von Kindern oder Jugendlichen im  Vor- und Nachschulbereich. Die Fachstelle ist zuständig für Familien und Fachpersonen aus den Bezirken Winterthur, sowie Andelfingen, Bülach, Pfäffikon und Hinwil.

Die Abklärung des individuellen sonderpädagogischen Bedarfs kann je nach Fragestellung zu Hause, wohnortnah oder auf der Fachstelle stattfinden. Weitere Informationen zur Abklärung und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier.

Entwicklungspädiatrische Abklärungen

Unabhängig davon werden wie bisher medizinisch begründete Abklärungen in allen Altersbereichen nach Zuweisung durch niedergelassene Allgemein – und Fachärzte durch die Abteilung Entwicklungspädiatrie des Sozialpädiatrischen Zentrums durchgeführt. Mehr Informationen zu den Abklärungen finden Sie hier.

Logopädie/Pädaudiologie

Im Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) am Kantonsspital Winterthur werden kleine Kinder vor dem Kindergarteneintritt logopädisch abgeklärt. Bei Therapiebedarf werden ein Therapieplatz in Wohnortsnähe organisiert sowie ein Antrag auf Kostengutsprache beim zuständigen Amt der Bildungsdirektion des Kantons Zürich gestellt.

Die bereits bestehenden logopädischen Abklärungsstellen werden in die o. g. neue Fachstelle Sonderpädagogik integriert. Für den Fachbereich Logopädie werden strukturelle Neuerungen in Kraft treten. Unter anderem entfällt die Notwendigkeit einer ärztlichen Zuweisung für die Abklärug von Kindern und Jugendlichen mit Sprachauffälligkeiten. Des Weiteren können Eltern bei den Logopädinnen in freien Praxen eine für sie unentgeltliche Erstberatung in Anspruch nehmen

In der Abteilung Pädaudiologie werden Hörabklärungen bei kleinen Kindern durchgeführt. Im Zusammenhang mit einer logopädischen Abklärung werden die Kosten von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich übernommen, andernfalls von der Krankenkasse.

Logopädische und pädaudiologische Abklärungen von kleinen Kindern vor dem Kindergarteneintritt erfolgen auf ärztliche Überweisung.

Mehr Informationen zu dieser Abteilung im sozialpädiatrischen Zentrum finden Sie hier.