Subventionen für Spielgruppenplätze

Eltern können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen für die Finanzierung der Spielgruppenplätze Unterstützungsleistungen beantragen. Dafür richten sie sich direkt an die Spielgruppe.

Begleitbrief für Eltern

Es werden nur Gesuche von Spielgruppen mit Zweierleitung oder deutschsprachigen Spielgruppen angenommen, welche dem Schweizerischen Spielgruppen-LeiterInnen-Verband SSLV sowie der Spielgruppen Fach- und Kontaktstelle Winterthur und Umgebung FKS angeschlossen sind und nach deren Grundlagen und Leitbilder arbeiten sowie über ein schweizerisches Qualitätslabel verfügen.

  • Überprüfung der Voraussetzungen

    Das Merkblatt «Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme in Spielgruppen» regelt die Modalitäten.

    • Die Familie hat ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Winterthur
    • Die Spielgruppenleiterin klärt den Förderbedarf des Kindes ab
    • Der Betreuungsumfang beträgt zwei Tage pro Woche
    • Die Spielgruppenleiterin prüft das familiäre Einkommen:

    Schweizer Familien und Familien mit Niederlassungsbewilligung C reichen bei der Spielgruppe die definitive Schlussrechnung der Gemeinde- und Staatssteuer des letzten verfügbaren Jahres ein. Hat sich die Situation der Familie im laufenden Jahr verändert (z.B. Verlust Arbeitsstelle), kann die Familie eine provisorische Steuerrechnung für das laufende Jahr bestellen. Familien mit Niederlassungsbewilligung B, F und L, bezahlen Quellensteuern. Diese werden direkt vom Arbeitgeber bezahlt. In diesem Falle benötigt die Spielgruppenleiterin die Lohnabrechnungen der Eltern.

  • Prüfung des Antrags

    • Der Antrag wird auf seine Vollständigkeit überprüft
    • Bei Bedarf wird er zur Korrektur an die Spielgruppe retourniert
    • Ist der Antrag vollständig, erhalten die Eltern einen Bestätigungsbrief mit der Elternvereinbarung
  • Elternvereinbarung

    • Die Vereinbarung wird den Eltern in dreifacher Ausgabe zugestellt: Je ein Exemplar für die Fachstelle Frühe Förderung, die Spielgruppe und die Familie
    • Die Eltern retournieren eine unterschriebene Vereinbarung an die Fachstelle Frühe Förderung
    • Sobald diese angekommen ist, stellt die Fachstelle Frühe Förderung ein Gesuch an eine Stiftung, eine Kirchgemeinde oder einen Serviceclub
  • Bestätigung

    • Nach Gutheissung des Gesuchs, wird der Betrag an die Spielgruppe überwiesen und vom Elternbeitrag abgezogen
    • Die Vereinbarung tritt per sofort in Kraft

Die Fachstelle Frühe Förderung sucht finanzielle Spenden, um Familien zu unterstützen, die sich die Spielgruppenkosten nicht leisten können. Zu weiterführenden Informationen